Hausordnung

Liebe Gäste,

Sie verbringen Ihren Urlaub in einem privaten Feriendomizil. Wir haben uns viel Mühe gegeben, Ihnen ein angenehmes Umfeld für Ihre wertvolle Freizeit zu schaffen. 

Unser wichtigstes Anliegen: Unser Haus ist keine Partylocation oder ein Ort für ausufernde Festivitäten. Wir wünschen uns, dass Sie den Ort nutzen, um im Kreise Ihrer Familie oder Freunde zu entspannen und sich zu erholen. Bitte bedenken Sie, dass unsere Gäste das ruhige Ambiente schätzen und deswegen kommen. Auch die ortsansässigen Nachbarn möchten ihre Freizeit ohne Lärm und Halligalli verbringen. 

Wir würden uns freuen wenn Sie das Haus und seine Einrichtung in dem Zustand verlassen, in dem Sie es vorgefunden haben. Bitte halten Sie vor allem Ihre Kinder ebenfalls dazu an, die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln – Herumspringen auf Sitz- oder Liegemöbeln oder Benutzung derselben als Spielgeräte ist ausdrücklich nicht erwünscht. Das Außengelände und der nahe Wald bieten genügend Möglichkeiten zum Auslauf und Toben. Durch eine achtsame Behandlung des Hauses und seines Inventars tragen Sie dazu bei, dass wir auch anderen Gästen noch lange ein schönes Ferienhaus zur Verfügung zu stellen können. 

Bitte beaufsichtigen Sie Ihre Kinder und tragen auch Sorge dafür, dass ihnen weder im Haus noch auf dem Grundstück etwas zustößt. Wir übernehmen keine Haftung!

Diese Hausordnung beschreibt, wie wir uns den Umgang mit dem Haus und dem gesamten Inventar vorstellen. Bei Buchung müssen Sie diese Hausordnung mit Ihrer Unterschrift akzeptieren.

Sollten Sie Fragen haben, Hilfe benötigen oder etwas nicht in Ordnung sein, informieren Sie uns bitte umgehend. Nur so können wir eventuelle Unzulänglichkeiten schnell beheben.

Im Einzelnen:

(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und deren Inventar sowie die Außenanlagen des Hauses pfleglich zu behandeln. Sie tragen während der gesamten Mietzeit die Verantwortung für das Ferienhaus. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Bitte Geräte nicht nach eigenen Wünschen umprogrammieren. Bitte benutzen Sie im Haus Hausschuhe und belassen die Straßenschuhe im Eingangsbereich und stellen insbesondere Skischuhe auf den Abtropfschalen im Flur ab. Der Flur wird ausreichend beheizt, so dass die Schuhe dort trocknen können. Eventuelle Wasserschäden auf den Holzböden (z. B. von Ski- oder Wanderschuhen) gehen zu Lasten des Mieters. Möbel aus der Inneneinrichtung sowie Decken / Teppiche dürfen nicht ins Freie getragen werden und im Haus nicht umgeräumt werden. Polster für Gartenmobiliar und Außendecken befinden sich im Außenbereich. Bitte nehmen Sie die Sitzpolster für die Gartenmöbel über Nacht und bei Regenwetter mit ins Ferienhaus bzw. legen diese in die Aufbewahrungs-Box im Vorhäuschen. Feuchte Sitzpolster zum Trocknen auseinanderlegen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster, insbsondere die Dachfenster sowie Türen und insbesondere die Terrassentüren geschlossen zu halten. Dies gilt gleichermaßen bei schlechtem Wetter / drohendem Unwetter. Schäden, die durch Wassereinbruch bei den Fenstern entstanden sind, gehen zu Lasten des Mieters. Denken Sie daran, dass bei offen stehenende Türen auch Ihr persönliches Eigentum gefährdet sein kann.
Des Weiteren stellen Sie bitte bei Verlassen der Ferienwohnung die Heizregler in sämtlichen Räumen auf niedrige Stufe und schalten das Licht und technische Geräte aus. Um übermäßiger Feuchtigkeit und Schimmelbildung vorzubeugen, sorgen Sie bitte für eine ausreichende und regelmäßige Belüftung (Stoßlüftung – keine Dauerlüftung!) der Zimmer. Dieses gilt insbesondere für die Schlafräume und die Bäder.

(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Ferienwohnungen nicht erlaubt. In Ausnahmefällen kann dies nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin bewilligt werden. Für die Unterbringung von Tieren kann die Anbieterin einen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin untergebracht, kann diese eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Tiere dürfen ausschließlich im Erdgeschoss gehalten und müssen ordnungsgemäß beaufsichtigt bzw. verwahrt werden und dürfen keine anderen Gäste stören. Die Anbieterin kann vom Gast den Nachweis über eine private Tierhaftpflichtversicherung verlangen. In den Wellnessbereichen ist das Mitbringen von Tieren nicht gestattet.

(4) Im gesamten Objekt gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann die Anbieterin eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen im Außenbereich hat so zu erfolgen, dass andere Gäste nicht belästigt werden. Beim Rauchen in allen Außenbereichen ist ein Aschenbecher zu benutzen. Nur vollständig erkaltete Zigarettenreste bitte in der Restmülltonne im Außenbereich entsorgen, keinesfalls im Hausmülleimer.

(5) Bei Nutzung der Feuerschale muss das zu verwendende Holz an der Rezeption erworben werden. Es ist strikt untersagt, anderes Holz oder brennbare Materialien, auch kein Papier/Pappe in der Feuerschale zu verwenden. Schäden, die aus der unsachgemäßen Nutzung der Schale resultieren hat der Gast der Anbieterin zu ersetzen. Zum Grillen steht ein mobiler Grill zur Verfügung. Bitte reinigen Sie den Grill und den Rost nach Gebrauch (Drahtbürste) und vor Abreise und entsorgen die erkaltete Asche und Grillreste in den Restmüll. Brandflecken- oder Löcher werden auf Kosten des Mieters beseitigt.

(6) Die Anbieterin stellt ihren Gästen freies WLAN im Haus zur Verfügung. Für die Nutzung des Internets, fragen Sie bitte an der Rezeption nach dem WPA2-Passwort für die Berghütte. Es ist nicht gestattet, das Internet zu rechtswidrigen oder rechtsmissbräuchlichen Zwecken zu nutzen.

(7) Das Mitnehmen oder Lagern von Skiern, Fahrrädern und anderen Sportgeräten ist im gesamten Haus untersagt. Die Sportgeräte können im Vorhäuschen oder in einem ausgewiesenen, abschließbaren Nebenraum (Sportgeräteraum) gelagert werden, der für alle Gäste bereitsteht.

(8) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist im gesamten Ferienhaus nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(9) Die Anbieterin hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Die Anbieterin wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihr nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

(10) Sonstiges 

Müllentsorgung:
Der Abfall kann nach Restmüll, Glas und Verpackungen mit dem grünen Punkt getrennt werden. Entsprechende Behältnisse stehen auf dem Grundstück zur Verfügung. Mülleimer und Kosmetikeimer im Bad nur mit Mülltüte benutzen und diese verschlossen in die Restmülltonne entsorgen. In die Küchenspüle, die Toiletten, die Waschbecken und Dusche dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeiden Sie bitte alles, was zu Verstopfungen führen kann (keine Hygieneartikel in die Toilette).

Beschädigungen:
Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch passieren, dass etwas kaputt geht. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen, nicht erst nach Ihrer Abreise feststellen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Ausgenommen hiervon sind Kleinigkeiten wie z. B. ein zerbrochenes Glas, Teller usw.

Parken:
Das kurzzeitige Parken parallel zur Straße vor dem Eingangsbereich ist nur zum Be- und Entladen gestattet. Die Straße muss für den öffentlichen Verkehr frei bleiben. Bitte parken Sie Ihre Fahrzeuge auf dem öffentlichen Parkplatz hinter den Betontöpfen (ohne Parkticket) bzw. auf dem Hotelparkplatz (in der Wintersaison). Durch das Bereitstellen eines Fahrzeugabstellplatzes kommt jedoch kein Verwahrungsvertrag zustande. Die Anbieterin haftet nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung von abgestellten oder rangierenden Kraftfahrzeugen oder deren Inhalt. Jegliche Versorgung von Kraftfahrzeugen mit Betriebs- und Schmierstoffen sowie jegliche Wagenpflege auf dem Hausgrundstück ist untersagt.

Nutzung der Spitzböden im Dachgeschoss:
Wichtiger Hinweis zur Nutzung der Spitzböden im Dachgeschoss der Berghütte Kranichsee: Die Treppenaufgänge zu den Spitzböden in den Apartments „bergblick“ und „tannenhöhe“ verfügen über keine Treppengeländer. Die Nutzung dieser Treppen erfolgt daher auf eigene Gefahr. Kinder und ältere Personen sollten die Treppe nur unter Aufsicht nutzen. Eine Haftung für Schäden aufgrund der Treppennutzung ist ausgeschlossen.

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